Zum Inhalt springen
§scheidungen.online

Fachanwältin für Familienrecht · bundesweit

Einvernehmlich scheiden – bundesweit anwaltlich begleitet.

Persönliche anwaltliche Beratung und Zusammenarbeit online. Den Scheidungsantrag reiche ich für Sie beim zuständigen Familiengericht ein.

  • bundesweite anwaltliche Vertretung
  • Beratung und Unterlagenübermittlung online
  • persönliche Bearbeitung durch eine Fachanwältin für Familienrecht

Hinweis zum Gerichtstermin: Auf Wunsch beantrage ich beim Familiengericht auch die Teilnahme am Scheidungstermin per Videokonferenz. Ob dies möglich ist, entscheidet das zuständige Gericht.

Voraussetzungen

Ist scheidungen.online für Sie geeignet?

Dieses Angebot ist speziell für Ehegatten gedacht, deren Scheidung vollständig einvernehmlich durchgeführt werden kann.

1

Beide Ehegatten wollen geschieden werden.

2

Das Trennungsjahr ist bereits abgelaufen oder wird in Kürze ablaufen.

3

Über Unterhalt, Vermögen, Zugewinn, Ehewohnung und Hausrat besteht kein Streit.

4

Bei gemeinsamen Kindern bestehen keine streitigen Fragen zu Sorgerecht oder Umgang.

5

Im Scheidungsverfahren sollen keine weiteren streitigen Anträge gestellt werden.

Gut zu wissen: Besteht bei einem dieser Punkte Streit oder weiterer Beratungsbedarf, ist dieses vereinfachte Online-Angebot möglicherweise nicht geeignet. In diesem Fall kann selbstverständlich eine individuelle familienrechtliche Beratung erfolgen.

Ist Ihre Scheidung vollständig einvernehmlich?

Dann prüfen Sie in wenigen Schritten, ob scheidungen.online zu Ihrer Situation passt.

Persönlich anwaltlich betreut durch Rechtsanwältin Kerstin Bischoff, Fachanwältin für Familienrecht.

Klare Einordnung

Was bedeutet Online-Scheidung eigentlich?

Eine besondere gerichtliche Verfahrensart „Online-Scheidung“ gibt es nicht.

Auch bei scheidungen.online wird Ihre Ehe durch das zuständige Familiengericht geschieden.

Online ist die Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei: Sie können Angaben und Unterlagen digital übermitteln und Beratungstermine telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen.

Den Scheidungsantrag erstelle ich als Ihre Rechtsanwältin und reiche ihn beim zuständigen Familiengericht ein.

Der Ablauf

So funktioniert Ihre einvernehmliche Scheidung

Digital in der Vorbereitung, persönlich in der anwaltlichen Betreuung.

01

Eignung prüfen

Sie beantworten zunächst einige Fragen zu Ihrer Ehe, Ihrer Trennung und Ihrer derzeitigen Situation.

02

Angaben und Unterlagen online übermitteln

Die für den Scheidungsantrag erforderlichen Informationen und Unterlagen können Sie sicher digital übermitteln.

03

Persönliche anwaltliche Prüfung und Beratung

Ich prüfe Ihre Angaben persönlich und bespreche mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung vorliegen.

04

Scheidungsantrag durch die Rechtsanwältin

Ich erstelle den Scheidungsantrag und reiche ihn für Sie beim zuständigen Familiengericht ein.

05

Scheidungstermin

Das Familiengericht bestimmt den Scheidungstermin. Auf Wunsch kann ich die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung beantragen. Ob der Termin tatsächlich online durchgeführt werden kann, entscheidet das Gericht.

Einvernehmliche Scheidung – bundesweit

Meine Kanzlei befindet sich in Hamburg. Vollständig einvernehmliche Scheidungsverfahren kann ich jedoch bundesweit übernehmen.

Für die Vorbereitung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich kein persönlicher Kanzleibesuch erforderlich. Die Beratung und Kommunikation kann telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen und Unterlagen können digital übermittelt werden.

Brauchen wir für die Scheidung zwei Anwälte?

Bei einer vollständig einvernehmlichen Scheidung benötigt grundsätzlich nur der Ehegatte eine anwaltliche Vertretung, der den Scheidungsantrag stellt.

Der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen.

Ich vertrete ausschließlich die Person, die mich mit dem Scheidungsverfahren beauftragt. Ich bin nicht gemeinsame Rechtsanwältin beider Ehegatten.

Kanzlei Bischoff

Persönliche anwaltliche Begleitung statt anonymer Plattform

Fachanwältin für Familienrecht

Tätigkeit im Familienrecht seit vielen Jahren

Persönliche Prüfung Ihres Falls

Direkte anwaltliche Ansprechpartnerin

Transparente Kommunikation

Bundesweite Vertretung bei einvernehmlichen Scheidungen

Digitale Zusammenarbeit ohne unnötige Kanzleitermine

Ihr Fall bleibt persönlich.

Ihre Angaben werden nicht automatisiert „abgefertigt“. Rechtsanwältin Kerstin Bischoff prüft die Voraussetzungen und begleitet das Verfahren persönlich.

Kurzer Eignungscheck

Passt scheidungen.online zu meiner Situation?

Der Check dient einer ersten Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

1.Möchten beide Ehegatten geschieden werden?
2.Leben Sie seit mindestens etwa einem Jahr getrennt?
3.Besteht Streit über Ehegattenunterhalt?
4.Besteht Streit über Zugewinn, Vermögen oder eine gemeinsame Immobilie?
5.Besteht Streit über Hausrat oder Ehewohnung?
6.Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder?
7.Soll im Scheidungsverfahren außer der Scheidung und dem Versorgungsausgleich noch etwas gerichtlich entschieden werden?

Unverbindliche Anfrage

Persönlich Kontakt aufnehmen

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst in Grundzügen. Bitte senden Sie über dieses Formular keine sensiblen Unterlagen. Die sichere Übermittlung stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.

040 60849849

Beratung telefonisch oder per Videokonferenz

Persönliche anwaltliche Prüfung

Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht

Gemeinsame minderjährige Kinder

Keine Dokumente oder besonders sensiblen Angaben übermitteln.

Häufige Fragen

Fragen zur einvernehmlichen Scheidung online

Kann ich mich wirklich vollständig online scheiden lassen?

Die Scheidung selbst erfolgt durch das zuständige Familiengericht. Online kann jedoch die Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei erfolgen. Den Scheidungsantrag reiche ich als Rechtsanwältin für Sie beim Gericht ein. Auf Wunsch kann zudem die Teilnahme am Gerichtstermin per Videokonferenz beantragt werden. Ob das Gericht dies gestattet, entscheidet das Gericht.

Kann ich scheidungen.online aus ganz Deutschland nutzen?

Ja. Bei vollständig einvernehmlichen Scheidungen kann die anwaltliche Vertretung bundesweit übernommen werden.

Muss ich in die Kanzlei nach Hamburg kommen?

Für die Vorbereitung eines vollständig einvernehmlichen Scheidungsverfahrens ist ein persönlicher Kanzleibesuch grundsätzlich nicht erforderlich. Beratung und Kommunikation können telefonisch oder online erfolgen.

Findet mein Scheidungstermin auf jeden Fall online statt?

Nein. Eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung kann beim Familiengericht beantragt werden. Die Entscheidung darüber trifft das zuständige Gericht.

Brauchen wir beide einen Rechtsanwalt?

Bei einer vollständig einvernehmlichen Scheidung benötigt grundsätzlich nur der antragstellende Ehegatte eine anwaltliche Vertretung. Ich vertrete dabei ausschließlich meinen Mandanten bzw. meine Mandantin und nicht beide Ehegatten.

Was passiert, wenn wir uns doch nicht über alles einig sind?

Dann sollte zunächst individuell geprüft werden, welche Punkte geregelt werden müssen. Die Kanzlei bietet auch außerhalb von scheidungen.online umfassende familienrechtliche Beratung und Vertretung an.